Barrierefreiheit

barrierefreiheit

Barrierefreiheit macht Websites auch für Menschen mit verschiedenen Einschränkungen lesbar und bedienbar. Dies sollte sowohl aus technischer Sicht (Betriebssystem, Browser) als auch inhaltlich (Verständlichkeit und Benutzerfreundlichkeit) möglich sein.

Die Stadt Rockenhausen bemüht sich, die Barrierefreiheit gemäß der "Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung" (BITV) zu gewährleisten.

Auf unserer Website ist das BITV-Paket der Chamaeleon AG installiert. Dieses Paket beinhaltet unter anderem folgende Funktionen:

  •  Einen Kontrast-Switcher im Header der Website (Funktion zur Darstellung einer alternativen Farbkonfiguration zur Verbesserung der Lesbarkeit)
  •  Anker-Navigation (mit Tab-Taste bedienbare Navigation der Website inklusive Direkteinsprungs-Möglichkeit)

Des Weiteren werden Bilder, Grafiken etc. jeweils mit Alternativtexten versehen, um auch für Personen, die einen Screen-Reader verwenden, Fotos schlüssig darzustellen.


Beauftragter der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen:

Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz

Bauhofstraße 9

55116 Mainz

+49 6131 165342

+49 6131 16175342


Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die gesamte Website der Stadt Rockenhausen (www.rockenhausen.de).

Diese Erklärung wurde am 01.12.2020 erstellt.