(Zur Meldung der Polizeidirektion Kaiserslautern: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117679/4880345)
Es wird ausdrücklich davor gewarnt, das Naturschutzgebiet zu betreten. Das Betreten gesperrter Gebiete und Grundstücke erfüllt den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs.
Bei Missachten der Warn- und Verbotsschilder und somit widerrechtlichem Aufenthalt in dem Gebiet ist mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.
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